Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stephan Büchi - rumänienreisen.ch - Frikartstrasse 1 - 4800 Zofingen - Schweiz
1 Gegenstand der AGB
1.1 Die vorliegenden AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden
und Stephan Büchi - rumänienreisen.ch, nachfolgend Reisebüro genannt.
2 Abschluss des Vertrages
2.1 Der Vertrag mit dem Reisebüro kommt zustande, sobald die definitive Buchung
des Kunden vom Reisebüro entgegen genommen, die Durchführung der Reise bestätigt und die Anzahlung eingetroffen ist. Von diesem
Zeitpunkt an gelten die vorliegenden AGB.
2.2 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie vom
Reisebüro ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden
sind.
3 Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren
3.1 Die Preise sind auf meiner Internetseite ersichtlich. Sie verstehen sich,
sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer
Franken bei Übernachtung im Doppelzimmer.
3.2 Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.
3.3 Bei Erhalt der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung von 20 % des
Rechnungstotals zur sofortigen Zahlung fällig. Die Restzahlung ist
spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei kurzfristigen
Buchungen ist der gesamte Betrag bei Buchung fällig.
3.4 Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, kann
das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten
gemäss Ziffer 3.5 sowie Annullationskosten gemäss
Ziffer 4 geltend machen.
3.5 Das Reisebüro kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.
4 Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden
4.1 Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den
Kunden sind dem Reisebüro per eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
4.2 Annullieren Sie Ihre Reise vor Reisebeginn so haben Sie die folgenden Kosten zu tragen:
20 % des Pauschalpreises plus Flug bei Rücktritten ab Vertragsabschluss
40 % des Pauschalpreises plus Flug bei Rücktritten 15 - 29 Tage vor Abreise
75 % des Pauschalpreises plus Flug bei Rücktritten 5 - 14 Tage vor Abreise
100 % des Pauschalpreises plus Flug bei Rücktritten 1 - 4 Tagen vor Abreise oder bei Nichtantreten der Reise.
Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen ihrer eingeschriebenen Mitteilung bei uns.
4.3 Das Reisebüro empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung
unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschliessen.
5 Ersatzreisender
5.1 Annulliert
der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu
stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird.
Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den
bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.
5.2 Für den gesamten Preis zuzüglich die entstehenden Mehrkosten
und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3 haften der Kunde und
der Ersatzreisende solidarisch.
6 Änderung der Vertragsleistung durch das Reisebüro
6.1 Das Reisebüro behält sich das Recht vor, ausgeschriebene
Leistungen vor der Buchung zu ändern. Er orientiert den Kunden
darüber vor der Buchung.
6.2 Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der
Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von
Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei
Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich.
6.3 Das Reisebüro behält sich auch im Interesse des Kunden das
Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich
vereinbarte Leistungen zu ändern. Das Reisebüro bemüht
sich, dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und ihn
über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.4 Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff des Pauschalreisegesetzes bleiben vorbehalten.
7 Annullation der Reise durch das Reisebüro
7.1 Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das
Reisebüro die Reise bis 30 Tage vor der Abreise absagen, sofern
nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist. Die Reise kann auch
infolge höherer Gewalt, Streiks oder behördlicher Massnahmen
oder anderen Gründen abgesagt werden, die die Reise
verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In
all diesen Fällen bietet das Reisebüro dem Kunden nach
Möglichkeit eine Ersatzreise an. Ist diese billiger, wird dem
Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde
auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis
vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des
Kunden sind ausgeschlossen.
8 Abbruch der Reise durch den Kunden
8.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht
zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen
werden zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht
belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Kunden.
8.2 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
9 Beanstandungen während er Reise
9.1 Beanstandungen sind dem Leistungsträger unverzüglich zu
melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert
nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunden den
Mangel schriftlich bestätigen lassen. Der Leistungserbringer bemüht sich um geeignete Lösungen vor Ort. Ist der Mangel nur geringfügig, darf der Kunde
selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden
vom Reisebüro gegen Belege ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der
vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel
beanstandet und schriftlich bestätigen liess.
9.2 Will der Kunde Forderungen gegen das Reisebüro geltend
machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende
schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.
10 Haftung
10.1 Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art. 14 ff des
Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation
und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2 Das Reisebüro haftet nicht für Verspätungen oder
Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch
entstehen.
10.3 Das Reisebüro haftet nicht für Diebstahl und Verlust von
Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und
Kreditkarten oder deren Missbrauch.
10.4 Für andere als Personenschäden ist die Haftung des
Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen
beschränkt, sofern das Reisebüro den Schaden nicht
absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung
erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere
Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.
10.6 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
10.7 In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt,
Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder
behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich
selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem
Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für
entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist
ausgeschlossen.
11 Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa
Angaben
in den Reiseunterlagen über Pass-und Einreisevorschriften gelten,
soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Bürger der
EU und der EFTA. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und
die Visa verantwortlich. Bei einer allfälligen
Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selber
übernehmen.
12 Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem
Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der
Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene
Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der
Schweizer Reisebranche, CH-8038 Zürich
13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
13.2 Der Gerichtsstand ist Zofingen.