Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stephan Büchi - rumänienreisen.ch - Frikartstrasse 1 - 4800 Zofingen - Schweiz

 

1   Gegenstand der AGB
1.1 Die vorliegenden AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Stephan Büchi - rumänienreisen.ch, nachfolgend Reisebüro genannt.

2   Abschluss des Vertrages
2.1 Der Vertrag mit dem Reisebüro kommt zustande, sobald die definitive Buchung des Kunden vom Reisebüro entgegen genommen, die Durchführung der Reise bestätigt und die Anzahlung eingetroffen ist. Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegenden AGB.
2.2 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie vom Reisebüro ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.

3   Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren
3.1 Die Preise sind auf meiner Internetseite ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Übernachtung im Doppelzimmer.
3.2 Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.
3.3 Bei Erhalt der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung von 20 % des Rechnungstotals zur sofortigen Zahlung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag bei Buchung fällig.
3.4 Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffer 3.5 sowie Annullationskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.
3.5 Das Reisebüro kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.

4   Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden
4.1 Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind dem Reisebüro per eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
4.2 Annullieren Sie Ihre Reise vor Reisebeginn so haben Sie die folgenden Kosten zu tragen:
  20 % des Pauschalpreises plus Flug bei Rücktritten ab Vertragsabschluss
  40 % des Pauschalpreises plus Flug bei Rücktritten 15 - 29 Tage vor Abreise
  75 % des Pauschalpreises plus Flug bei Rücktritten 5 - 14 Tage vor Abreise
100 % des Pauschalpreises plus Flug bei Rücktritten 1 - 4 Tagen vor Abreise oder bei Nichtantreten der Reise.
Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen ihrer eingeschriebenen Mitteilung bei uns.
4.3 Das Reisebüro empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschliessen.

5   Ersatzreisender
5.1 Annulliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.
5.2 Für den gesamten Preis zuzüglich die entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.

6   Änderung der Vertragsleistung durch das Reisebüro
6.1 Das Reisebüro behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Er orientiert den Kunden darüber vor der Buchung.
6.2 Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich.
6.3 Das Reisebüro behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. Das Reisebüro bemüht sich, dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.4 Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff des Pauschalreisegesetzes bleiben vorbehalten.

7   Annullation der Reise durch das Reisebüro
7.1 Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise bis 30 Tage vor der Abreise absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist. Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streiks oder behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, die die Reise verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In all diesen Fällen bietet das Reisebüro dem Kunden nach Möglichkeit eine Ersatzreise an. Ist diese billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8   Abbruch der Reise durch den Kunden
8.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Kunden.
8.2 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

9   Beanstandungen während er Reise
9.1 Beanstandungen sind dem Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunden den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Der Leistungserbringer bemüht sich um geeignete Lösungen  vor Ort. Ist der Mangel nur geringfügig, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Reisebüro gegen Belege ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet und schriftlich bestätigen liess.
9.2 Will der Kunde Forderungen gegen das Reisebüro geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.

10    Haftung
10.1 Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art. 14 ff des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2 Das Reisebüro haftet nicht für Verspätungen oder Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.
10.3 Das Reisebüro haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.
10.4 Für andere als Personenschäden ist die Haftung des Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern das Reisebüro den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.
10.6 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
10.7 In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.

11   Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa
Angaben in den Reiseunterlagen über Pass-und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Bürger der EU und der EFTA. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und die Visa verantwortlich. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selber übernehmen.

12  Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, CH-8038 Zürich

13   Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
13.2 Der Gerichtsstand ist Zofingen.